Evakuierungshelfer gemäß § 10 ArbSchG
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    Evakuierungshelfer gemäß § 10 ArbSchG

    Als Evakuierungshelfer sorgen Sie für die sichere Evakuierung bei Notfällen. Eine wichtige Funktion gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz.

    Dauer

    4 Unterrichtseinheiten

    Abschluss

    Evakuierungshelfer-Zertifikat

    Zielgruppe

    Alle Mitarbeiter

    Standorte

    Pinneberg & Berlin

    Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz muss jedes Unternehmen Mitarbeiter für die Evakuierung benennen. Die Schulung an der HWP Akademie vermittelt alle notwendigen Kenntnisse: Evakuierungsplanung, Alarm- und Fluchtwege, Umgang mit Personen mit eingeschränkter Mobilität, Organisation von Sammelplätzen und Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Rettungsdienst. Im Notfall leiten Sie Kollegen sicher ins Freie.

    Ihre Vorteile

    Gesetzliche Anforderung erfüllt
    Evakuierungsplanung lernen
    Notfallmanagement
    Personenführung in Krisensituationen
    Sammelplatzorganisation
    Zertifikat
    Kompakter Kurs
    Lebensrettende Verantwortung
    +49 4101 820 51 70

    Kursinhalte

    1Rechtsgrundlagen § 10 ArbSchG
    2Evakuierungskonzepte
    3Alarm- und Fluchtwege
    4Umgang mit mobilitätseingeschränkten Personen
    5Sammelplatzorganisation
    6Zusammenarbeit mit Behörden
    7Übungen und Szenarien

    Voraussetzungen

    Keine Vorkenntnisse nötig
    Verantwortungsbewusstsein

    Karriere & Perspektiven

    Evakuierungshelfer übernehmen im Notfall Führungsverantwortung. Eine anerkannte Zusatzfunktion, die Engagement zeigt.

    Häufig gestellte Fragen

    Antworten auf häufige Fragen zu Brandschutz & Evakuierung

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